Was ist mit Verzug der Lieferung wegen Covid 19?

H. Roske & Associates LLP, 23. März 2020.
Wenn Liefervertrag oder AGB -- beide sind sehr ähnlich -- auf Common Law beruhen, was dem internationalen Standard entspricht und auch für Firmen aus der DACH Region zu empfehlen ist, dann kommt es auf die sog. Time is of the Essence Klausel an. Dies ist ein Business Slang Ausdruck in den USA für Verzug; eigentlich wird Verzug mit "Default' übersetzt. Die Klausel ist eine der 5-Meilensteine des internationalen Contractual Risk Managements, und in wahrscheinlich allen Firmenpolicies amerikanischer Unternehmen als ein absolutes 'Muss' enthalten.

"In the event that the parties agreed upon a specific time for delivery, however, time shall not be of the essence, and seller shall only be obligated to deliver within a reasonable time after such delivery date".

Man kann sehen, dass die Klausel eigentlich Time shall not be of the Essence heißen müsste.

Was eine 'reasonable time' ist hängt vom Case Law in dem jeweiligen Industriesegment ab, verbunden mit dessen kaufmännischen Usancen. Im Bereich Automotiv Supply ließ sich die Regelung fast nie durchsetzen, in anderen Bereich bekommt man ca. 1 Woche bis 10 Tage Gnadenfrist, und in der heutigen Corona Zeit wissen wir es nicht, weil es dazu noch keine Entscheidungen gibt. Es ist auf jeden Fall aber gut eine solche Klausel zu verwenden, andernfalls haftet man voll für alle Verzugsschäden.