Visa & Work Permits - Voraussetzungen zur Entsendung von Installations- und Serviceteams

H. Roske & Associates LLP, 25. November 2020.
Seit dem 11. März hat Präsident Trump per Proklamation 9993, als Teil der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, weitreichende Reisebeschränkungen gegenüber Mitgliedern der Schengen Staaten beschlossen. Betroffen sind alle Besucher, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in die USA in einem der Staaten aufgehalten haben, einschließlich Reisender mit ESTA und B1 Geschäftsreisendenvisa. Unternehmen, die direkt hiervon betroffen sind und wichtige Kundenaufträge in den USA bedienen müssen, haben aber die Möglichkeit mithilfe einer Ausnahmegenehmigung die entsprechenden Visa für ihr Personal zu erhalten. Hierzu bedarf es, neben dem üblichen Visumsantrag auf ein B1 Geschäftsreisendenvisum einer sog. National Interest Exception (NIE). Die Voraussetzungen erfordern im Wesentlichen, dass:

  • eine vertragliche Vereinbarung besteht, welche das ausländische Unternehmen (DACH) verpflichtet die genannten Arbeiten durchzuführen bzw. zu organisieren
  • dem U.S. Kunden schwerwiegende finanzielle Einbußen drohen, wenn die Mitarbeiter nicht kommen dürfen, und
  • der Mitarbeiter nachweislich hochmotiviert ist, im Anschluss an die Arbeiten wieder in das jeweilige Heimatland zurückzukehren.
Die Bearbeitungszeit bei den Konsulaten liegt in der Regel bei weiniger als 48h. Berechtigt sind außerdem auch sog. essentielle Industrien (Healthcare, Transportation, Food&Beverage etc).

Die NIE ist auch eine gute Nachricht für E2 Antragsteller. Nachdem die Bearbeitung dieser Visa seit Beginn der Pandemie weitgehend ausgesetzt war, hat das U.S. Außenministerium klargestellt, dass auch Investoren, höhere Angestellte und Spezialisten (sog. key personell) auf dem E Visum einreisen dürfen.
Ein Update gibt es auch für H und L Visa. Während diese aufgrund Proklamationen 10014 und 10052 seit Mitte April nicht mehr ausgegeben wurden, hat ein Bundesgericht Mitte Oktober entschieden, dass die Proklamationen gesetzwidrig waren. Leider führt die Entscheidung noch nicht zum völligen Wegfall dieser Sperrung, die Entscheidung bietet einzelnen Unternehmen aber neue Wege zum gewünschten Visum.