Können wir "NIE" in die USA reisen?

H. Roske & Associates LLP, 31. März 2021.
Doch, das wird gehen! Die National Interest Exception (NIE) erlaubt genau das Gegenteil. Es handelt sich um einen Antrag, von Reisebeschränkungen ausgeschlossen zu sein. Notwendig ist ein 1 bis 1,5-seitiges Schreiben, in dem überzeugend dargelegt wird, weswegen der Besuch im nationalen Interesse liegt.

Die folgenden Punkte müssen erwähnt werden:

  • Bezugnahme auf einen Vertrag mit der U.S. Firma.
  • Die U.S. Firma muss einer Branche angehören, die zu den „kritischen Infrastruktur-Industrien“ oder deren Zulieferern gehört. Dies sind: Chemie, Kommunikation, Dämme, Verteidigungsindustrie, Notfalldienste, Energie, Finanzdienstleistungen, Lebensmittel und Landwirtschaft, Regierungseinrichtungen, Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheit, Informationstechnologie, Kernreaktoren, Transport und Wassersysteme.
  • Die Reise des Mitarbeiters muss eine substantielle Unterstützung darstellen (vital support) und wird am besten durch drohenden Auftragsverlust, Vertragsbruch, Schadensersatzforderungen, Entlassungen, etc. belegt.
  • Die genaue Aktivität und warum es kein geeignetes Personal hierfür in den USA gibt, muss beschrieben werden: "your letter should describe how technical experts and specialists are required to install, service, maintain, or receive training for vessels, machinery and other specialized equipment used by u.s. and foreign firms with a substantial investment in the united states."

  • Eine wichtige Rolle spielt außerdem eine eindeutige Begründung, weswegen die Tätigkeit nicht fernmündlich, z.b. per Videocall ausgeführt werden kann.
  • Die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts muss genannt werden.
Der Antrag ist an das zuständige Konsulat zu richten und wird innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet.