2 Billionen & durch Cares Act für Unternehmen und ihre Mitarbeiter

H. Roske & Associates LLP, 31. März 2020.
Mit dem “Coronavirus Aid, Relief and Economic Security Act” oder “CARES Act” hat der U.S. Kongress - auf den ersten Blick - großzügige und weitreichende Geldtöpfe für Linderung in den gebeutelten amerikanischen Betrieben und Haushalten bereitgestellt. Trotz eines Gesamtvolumens von fast 2 Billionen Dollar (!) auf den ersten Blick deshalb, weil die Hilfsmittel in Anbetracht des Ausmaßes der finanziellen Schäden durch die grassierende Pandemie schneller als man meint, geleert sein dürften. Daher lohnt es sich, so früh wie möglich die verfügbaren Instrumente zu prüfen, die das neue Gesetz bietet. Während es Hilfsprogramme auf Staatenebene in allen 50 Staaten gibt, dazu auch auf kommunaler Ebene, soll dieser Artikel einen schnellen Überblick über den CARES-Act geben, soweit er unsere Hauptzielgruppe, Klein- und Mittelständische Unternehmen und deren Angestellte betrifft.

FÜR UNTERNEHMEN

Das wohl bedeutendste und attraktivste Programm aus dem CARES-Act ist das Paycheck Protection Program über die Ausgabe von „Forgiveable Loans“, also Darlehen mit der Möglichkeit des nachträglichen Entfalls der Rückzahlungspflicht. Einzelne Darlehen können maximal $10 Millionen, generell aber das 2.5x fache der Gehaltskosten (abzüglich Withholding Taxes, FICA, Paid Sick leave und weiteren) in den letzten 12 Monaten vor Darlehensvergabe betragen und müssen für die folgenden Zwecke eingesetzt werden:

  • Aufrechterhaltung der Gehälter, wobei höher vergütete Angestellte nur mit bis zu $100,000 berücksichtigt werden (dafür gibt es hier an anderer Stelle Entlastung über Steuererleichterungen im Rahmen des Families First Coronavirus Response Act)
  • Mietzahlungen
  • Bedienung von Hypotheken
  • Ausgaben für Independent Contractors/Freelancers
Hauptvoraussetzung für die Möglichkeit eines nachträglichen Erlasses ist, dass Angestellte bis Ende Juni auf der Gehaltsliste bleiben, dass diese festgelegt und sodann den beteiligten Banken mitgeteilt werden, die die Massnahmen umsetzen müssen (1,800 Banken sind an dem Programm beteiligt). Für den Fall, dass Unternehmen bereits Hilfsdarlehen von der SBA erhalten haben, gibt es weitere Hilfsmittel um – bis zu 6 Monate - die Bedienung von Darlehen zu erleichtern. Das Gesetz bietet neben Darlehen auch eine Vielzahl von Steuererleichterungen für Unternehmen:

  • Das Gesetz sieht einen sog. „Tax Credit“ vor, also eine voll erstattungsfähige Steuergutschrift für Unternehmen jeder Größe, die geschlossen werden oder in Not geraten sind. Ziel ist entlassene Mitarbeiter wiedereinzustellen oder anderweitig sicherzustellen, dass sie wieder in ihre alte Arbeit zurückkehren können. Der Umfang des Tax Credits beträgt 50% der Gehälter, welche während der Covid-19 Krise weiterbezahlt werden, vorausgesetzt das Geschäft wurde teilweise oder vollständig eingestellt und Umsätze sind im Vergleich zum gleichen Quartal des Vorjahres um mindestens 50% zurückgegangen.
  • Die Zahlung der Social Security Beiträge des Arbeitgebers (6.2% des Gehalts) werden über den Zeitraum von 2 Jahren aufgeschoben, wobei die erste Hälfte bis 31.12.2021 und die zweite Hälfte zum 31.12.2022 zu zahlen ist.
  • Verluste aus den Vorjahren 2018, 2019, 2020 können für die vergangenen 5 Jahre geltend gemacht werden („carried-back“).
  • Betriebe können zinsbedingte Ausgaben bis zu 50%, statt wie bisher nur 30%, steuerlich geltend machen.


FÜR ANGESTELLTE

  • U.S. Angestellte mit Einkommen unter $75,000 erhalten einen Scheck in Höhe von $1,200. Familien mit Kindern erhalten darüber hinaus $500 pro Kind. Bei höheren Einkommen, aber unterhalb von $99,000, senkt sich dieser Betrag graduell. Darüber entfallen diese Hilfsmittel ganz.
  • Daneben gibt es Arbeitslosenunterstützung zusätzlich zu den „Unemployment Benefits“ die auf Staatenebene in Kraft sind. Hier gibt der Bund bis zu $600 pro Woche dazu. Dieses Programm ist derzeit auf 4 Monate begrenzt.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Hilfen in dem geschnürten Paket sowie auf Staatenebene und unser Team steht jederzeit für Sie bereit, wenn Sie weitere Fragen haben oder einzelne der hier genannten Hilfen in Anspruch nehmen möchten.