Expertise
Kein Vertrag ohne „5 Pillars of Wisdom“
Vertragliches Risk Management & Reps
Eines der wirtschaftskulturellen Schockerlebnisse für mittelständische Unternehmen besteht darin, die jeweilige Transaktion (den „Deal“) bis in die letzte Vertragsklausel durchdenken und vertraglich abfassen zu müssen. Die USA haben weder ein BGB, HGB noch AGB-Regelungen und Begriffe wie „Treu und Glauben” oder die “Kaufmannseigenschaft” sind dem hiesigen System fremd. Zivilrechtliche Standard-Konzepte, wie etwa die Unmöglichkeit und der Verzug sind nirgends geregelt. Hinzu kommt der besagte kulturelle Unterschied: In den Ländern Europas gilt der Handschlag und das Wort des Geschäftspartners noch etwas. Das Vorbringen zu vieler Vertragspunkte zeugt von fehlendem Vertrauen und gefährdet das Geschäft. Nicht so in den USA. Lückenhafte oder unklare schriftliche Absprachen gehen letztlich zu Lasten der europäischen Gesellschaft und deren US-Tochter. Das europäische Unternehmen ist nicht nur gehalten, sondern aufgrund der Erwartungshaltung des Geschäftspartners sogar gezwungen, alle relevanten Aspekte der Transaktion zu durchdenken und abschließend zu regeln. Wer in den USA Geschäfte macht, sollte sich diesen kaufmännischen Gepflogenheiten nicht verschließen: „When in Rome, do as the Romans do…“
Fast immer ist es sinnvoll (um nicht zu sagen unabdingbar) die folgenden, sog. „5 Pillars of Wisdom“ des vertraglichen Risk Managements in die Standardverträge aufzunehmen:
- An exclusion of consequential damages
- An overall liability cap
- A time is of the essence provision
- A deal is the deal clause
- Arbitration Regelung
Die Anpassungen vertraglicher Vereinbarungen an das US-System vereinfachen in der Regel die Versicherbarkeit der Risiken des USA-Geschäfts. Außerdem haben sie eine positive Auswirkung auf das Klagerisiko. Wenn die vertraglichen Absprachen klar sind und deshalb keine Ansatzpunkte für Interpretation bieten, wird sich daraus schwer eine Klage konstruieren lassen. Adäquates vertragliches Risk Management in den USA ist unverzichtbar und von messbarem geldwertem Vorteil für das europäische Unternehmen.
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