Rechtzeitiger Markenschutz

Intelecrtual Property

Der Schutz des geistigen Eigentums wird in 2 Fällen praxisrelevant: Vor und nach der Firmengründung!

Vor der Firmengründung prüfen wir ob der Firmenname, den wir auf Staatenebene registrieren wollen, auf Bundesebene beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) zur Verfügung steht. Denn was nützt eine eingetragene Firma „Bühlenberger Uhrenwerke LLC“ in (z.B. Delaware), wenn der Name beim USPTO nicht mehr zu haben ist. Man könnte dann unter dem gewählten Firmennamen nicht vermarkten.

Während des operativen Geschäfts nach Gründung werden die folgenden Intellectual Property Rights relevant:

  • Markenrechte (Trademarks)
  • Urheberrechte (Copyrights)
  • Patentrechte (Patents)
  • Gebrauchsmuster (Design Patents)
  • Geschäftsgeheimnisse (Trade Secrets)

Unsere Fachanwälte betreuen das Registrierungsverfahren beim USPTO und sorgen für entsprechenden vertraglichen Rechtsschutz. Sollte es nötig sein, setzt unsere Prozessabteilung die geistigen Eigentumsrechte Ihres Unternehmens vor den zuständigen Gerichten und Schiedsgerichten durch.


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