Vermeidung der Nummer 1 bei Klagen

Produkthaftung in den USA

Produkthaftung ist Nummer 1 in den USA, was die Anzahl der Klagen angeht! Ein europäisches Unternehmen, welches in den Vereinigten Staaten seine Produkte veräußert, unterliegt dem amerikanischen Produkthaftungsrecht, wenn es als “Hersteller” anzusehen ist. Besteht ein Produkt aus mehreren Komponenten, ist jeder einzelne Lieferant als Hersteller anzusehen. Diese Produkthaftung ist unabhängig davon, wie das Produkt ins Land kam und von wem es verkauft wurde. Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Schadenfalls sind zum Teil gravierend. Prävention ist deshalb oberstes Gebot, denn nur so können Sie sich vor Durchgriffshaftung schützen.

Dem europäischen Unternehmen steht eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, um das Risiko Produkthaftung um bis zu 90% zu verringern. Der Schwerpunkt der produkthaftungsrechtlichen Präventionsmaßnahmen liegt im Bereich des sog. “Failure to Warn”, d.h. der Anwender wird nicht hinreichend auf Gefahren aufmerksam gemacht und in die Bedienung des Produktes eingewiesen.

Bedienungsanleitungen nach US-Standard

Fast alle europäischen Bedienungsanleitungen sind zu technisch und zu komplex für die USA. Zum Schutz vor Produkthaftung soltten daher Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Produkte, Broschüren, Werbemittel und Webseiten an die aktuellen US-Standards angepasst werden. Dies erfolgt durch Warnungen am Produkt selbst und in der Dokumentation. Der Schutz vor einer Durchgriffshaftung auf die Muttergesellschaft, z.B. die GmbH, kann so zielgerichtet minimiert und reduziert werden. Auch die Geschäftsführer und die Gesellschafter müssen adäquat geschützt werden.

Die Kanzlei ist im Bereich der Produkthaftung führend und ca. 30% der Kanzleiarbeit entfallen auf diesen Bereich.

Unsere spezialisierten Fachanwälte prüfen und kommentieren Seite für Seite der bereits vorhandenen Unterlagen in der Form eines Memos und ergänzen diese um notwendige Warnhinweise, Disclaimer, Copyright Vermerke etc. Wir weisen zusätzlich darauf hin, was in den Unterlagen möglicherweise fehlt und kommentieren alle sonstigen relevanten Punkte, einschließlich der in den USA gebräuchlichen Fachterminologie, den Warnhinweisen auf den Maschinen und der Verpackung.


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