Einhaltung von US-Regeln!

FDA-Verfahren

Die Kanzlei hat sich im Laufe der Jahre besondere Expertise in diesem Bereich erworben und kann Sie beraten, wenn Ihre Produkte dem Regelungsbereich der US-Food and Drug Administration (FDA) unterfallen. Dies ist zum Beispiel bei dem Verkauf von:

  • Nahrungsmitteln
  • Kosmetika
  • Arzneimitteln
  • Medizinischen Geräten und Hilfsmitteln
  • Geräten, die elektromagnetische Wellen aussenden, wie z.B.: Röntgengeräte, Mikrowellenherde oder Mobiltelefone

Die Exekutivbefugnisse der FDA ergeben sich aus dem Federal Food Drug and Cosmetic Act (FD&C Act) und ermächtigen die FDA zum Erlass von Verwaltungsvorschriften zur Ausübung ihrer Befugnisse.

Die Verwaltungsverfahren der FDA sind komplex und ihre Einhaltung ist korrekt zu dokumentieren. Fehler oder Auslassungen in der Dokumentation können wertvolle Zeit (und damit auch einen eventuellen Wettbewerbsvorteil bei der Markteinführung) nach sich ziehen. Unsere Fachanwälte halten Kontakt zu den entsprechenden Ansprechpartnern in der Behörde und machen für Ihr Unternehmen das FDA-Verfahren schneller, transparenter und preiswerter.


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