Große Unterschiede zwischen D-A-CH und USA

Employment

Unter Employment versteht man in Amerika den Bereich der privaten Arbeitsverhältnisse, wie etwa:

  • Abfassung US-üblicher Arbeitsverträge
  • Titel der Angestellten
  • Personalstruktur
  • Beratung bei Kündigung
  • Steuer- und Sozialversicherungsfragen
  • Compensation & Benefits
  • Umsetzung deutschsprachiger Firmenrichtlinien
  • Berichtswesen (Reporting)
  • 401(k) und Medical Plans
  • Employment Handbooks & Policies
  • Handhabung freier Mitarbeiter
  • Abfassung von Non-Compete und Non-Solicitation Absprachen
  • Beratung zum Thema Diskriminierungsverbote
  • Prozessführung und Beratung im Falle von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Ziel ist es auch hier, Klagen zu verhindern und eine den amerikanischen Regelungen entsprechende, geordnete Personalstruktur zu schaffen. Die Kanzlei beschäftigt 2 Fachanwälte in diesem Bereich.


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