Expertise
Große Unterschiede zwischen D-A-CH und USA
Employment
Unter Employment versteht man in Amerika den Bereich der privaten Arbeitsverhältnisse, wie etwa:
- Abfassung US-üblicher Arbeitsverträge
- Titel der Angestellten
- Personalstruktur
- Beratung bei Kündigung
- Steuer- und Sozialversicherungsfragen
- Compensation & Benefits
- Umsetzung deutschsprachiger Firmenrichtlinien
- Berichtswesen (Reporting)
- 401(k) und Medical Plans
- Employment Handbooks & Policies
- Handhabung freier Mitarbeiter
- Abfassung von Non-Compete und Non-Solicitation Absprachen
- Beratung zum Thema Diskriminierungsverbote
- Prozessführung und Beratung im Falle von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
Ziel ist es auch hier, Klagen zu verhindern und eine den amerikanischen Regelungen entsprechende, geordnete Personalstruktur zu schaffen. Die Kanzlei beschäftigt 2 Fachanwälte in diesem Bereich.
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